
Durch das Hessische Ried
Liebe Wanderer,
zwischen Rhein im Westen, der Bergstraße im Osten und von
Lampertheim im Süden bis hinauf nach Dornheim erstreckt sich das Hessische
Ried. Das Flachland war früher überwiegend sumpfig und immer wieder von
schweren Überschwemmungen durch den Rhein betroffen. Erst mit dessen
Regulierung wurde es vermehrt für den Ackerbau nutzbar gemacht. Neben der
Landwirtschaft wird an vielen Stellen Kies abgebaut. Das Hessische Ried ist Ziel unserer Wanderung am 24. April.
Wir treffen uns an der Rheinfähre am Ginsheimer Altrheinufer, um mit
dieser auf die Insel Nonnenau überzusetzen (Kosten EUR 1,50). Die
Parkzeit der am Rheinufer befindlichen Parkplätze ist auf drei Stunden
beschränkt, so dass es sich empfiehlt, in den umliegenden Nebenstrassen
zu parken. Nach dem Übersetzen auf die Rheininsel Nonnenauin mit der
Altrheinfähre "Johanna" wandern wir auf dieser über das Gut Hohen zum
Oberwiesensee und von dort wieder zurück bis nach Ginsheim. Wir werden
viel durch Felder und Wiesen laufen, teils auf befestigten (Asphalt-)
Wegen, insbesondere auf dem zweiten Abschnitt auch viel auf Pfaden.
Viele Tiere wie Storche, Reiher und Gänse werden uns auf unserer
Wanderung begleiten. Nach der Wanderung ist eine Einkehr in Ginsheim
geplant.
Streckenlänge ca. 18 km und natürlich dieses Mal keine Höhenmeter, Gehzeit ca. 4,5 Stunden.
Ich freue mich auf Euch!
Jörg Stöhr
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Hinweise:
Die Gruppengröße ist auf 30 Teilnehmer beschränkt, nur wer mit "Ja" angemeldet ist, kann mitwandern. Wenn 30 Anmeldungen vorliegen, ist die Tour ausgebucht. Erfahrungsgemäß werden aber meist kurzfristig Plätze frei. Am besten also die Veranstaltung durch eine Anmeldung mit "Vielleicht" im Blick behalten, so dass man gegebenenfalls kurzfristig von "Vielleicht" auf "Ja" umbuchen kann.
Wer sich eingetragen hat und dann doch nicht teilnehmen kann oder möchte, sollte sich fairerweise so bald wie möglich austragen, damit jemand anders den Platz nutzen kann.
Die Teilnahme an dieser Wanderung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Organisatoren schließen eine Haftungsübernahme für Schäden jeglicher Art, sowohl Personen- als auch Sachschäden, aus.